Brandschutzvorschriften
Der Schornstein und angrenzende brennbare Baustoffe wichtig!
- Bauteile aus brennbaren Baustoffen sowie Einbaumöbel müssen mindestens 40 cm von den Reinigungsöffnungen entfernt sein. Wenn ein Schutz gegen Wärmestrahlung vorhanden ist genügt ein Abstand von 20 cm. Fußböden aus brennbaren Baustoffen unter Reinigungsöffnungen sind durch nichtbrennbare Baustoffe zu schützen, die nach vorn mindestens 50 cm und seitlich mindestens je 30 cm über die Öffnung vorspringen. (z. B. Glasplatte aus bruchsicherem Glas, oder Flieseneinlage)

- Zu großflächig (nicht streifenförmig) angrenzenden brennbaren Bauteilen müssen Schornsteine einen Mindestabstand von mind. 5 cm haben. Der Zwischenraum ist dauernd gut zu belüften. (DIN 18160, T1)
- Zwischen Verbindungsstücken (Ofenrohr) und Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen ist ein Abstand von mind. 40 cm einzuhalten. Es genügt ein Abstand von 10 cm, wenn die Verbindungsstücke mind. 2 cm dick mit nicht brennbaren Dämmstoffen ummantelt sind.
20 cm Abstand sind ausreichend wenn die brennbaren Bauteile mit einem Schutzrohr aus nichtbrennbaren Baustoffen geschützt sind.
- Streifenförmig an Schornsteinen anliegenden brennbare Bauteile (Holzbalken, Dachbalken etc.) müssen einen Abstand von mind. 5 cm zur schornsteinaußenfläche haben. (DIN 18160, T1)
- Fußleisten aus brennbaren Baustoffen sowie Tapeten dürfen direkt an den Schornstein gelegt werden.
- Für Schornsteine der Abstandsklasse C50 oder kleiner genügt bei Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen aus brennbaren Baustoffen ein Abstand von mindestens 2 cm.
Abstandsklasse C50 haben alle unsere Systeme wenn die Abgastemperatur 400°C nicht übersteigt.
|