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Schornsteinsysteme, Fertigköpfe, |
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Schornstein-FAQ(Häufig gestellte Fragen)Fragen zum Aufbau:
Fragen zum System / Schornstein:
Fragen zum Aufbau: Sie benötigen immer dann einen Konsolzylinder, wenn Sie ein Heizgerät anschließen, das Kondensat in größeren Mengen verursacht. Dieses Kondensat fällt z.B. immer dann an, wenn die Abgastemperatur innerhalb des Schornsteins unterhalb der Wasserdampftaupunkttemperatur fällt. Dieser Fall tritt bei allen Brennwertkesseln auf. Auch viele andere Heizgeräte erzeugen große Mengen an Kondensat. Die Menge kann bis zu 2 Liter pro Stunde betragen ! Der Konsolzylinder sorgt dafür, daß das Kondensat aus dem Schornstein ablaufen kann. Bei festen Brennstoffen wird i. d. Regel kein Konsolzylinder benötigt ! Hier sind die Temperaturen so hoch, daß die Taupunkttemperatur nicht unterschritten wird. Eine Berechnung des Schornsteinquerschnittes gibt Aufschluß über die Temperatur im Mündungsbereich des Schornsteines. So kann man bereits vor dem Aufbau entscheiden, ob ein Konsolzylinder benötigt wird oder nicht. Es gibt eine letzte Möglichkeit, einen "Notablauf" einzubauen: Achten Sie immer darauf, daß die Anschlüsse nicht fest eingespannt sind. Rund um den Stutzen muß noch eine Dehnfuge vorhanden sein, die mit Dämmwolle ausgestopft wird. Beim Verputzen muß diese Fuge ebenfalls offenbleiben ! Wenn diese Vorschrift nicht eingehalten wird, besteht die Gefahr eines Spannungsrisses in der Rohrsäule als Folge der Wärmedehnung beim Anheizen. Der Rahmen eines PA muß immer nach oben zeigen ! Auf diese Weise kann anfallendes Kondensat nicht aus der Reinigungstür auslaufen. Man glaubt es kaum, aber für die Spaltbreite im Deckendurchgang gibt es in Deutschland keine Regel oder Vorschrift (noch nicht). Wir empfehlen hier 2-3 cm zu nehmen und den Luftspalt mit Dämmwolle zu schließen. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem zuständigen Schornsteinfegermeister, da nicht alle mit 3 cm einverstanden sind, wie die Praxis bisher gezeigt hat. Alle den ordnungsgemäßen Zustand des Schornsteins beeinträchtigenden Arbeiten sind unzulässig. Das Schneiden der Mantelsteine zum Zwecke des Einbaus der Anschlüsse ist jedoch erlaubt. Bohren des Mantelsteins zum Zwecke des Anbringens einer Verkleidung oder eines Brandschutzes ist auch erlaubt. Nicht erlaubt ist jedoch das Aufstemmen eines Mantelsteines um Platz für einen Dachträger zu schaffen. In diesem Fall müssen Sie den Träger umlegen. Den benötigen Sie nur dann, wenn der Schornsteinfeger bei Ihnen keine Möglichkeit hat, den Schornstein durch den Schacht zu inspizieren. Wenn Sie z.B. kein Dachfenster und auch keine Tritte auf dem Dach haben. In diesem Fall kann man direkt unter der Dachhaut einen zweiten PA einbauen, durch den Reinigungsarbeiten ausgeführt werden können. Der Schornstein darf nie fest mit einer Wand verbunden werden. Einen Außenschornstein verbindet man am besten mit Bandstahlstreifen an der Wand. Es muß aber in jedem Fall eine Längsausdehnung gewährleistet sein.
1) Sie können in die Eckzellen unser Aussteifungsset einsetzen. Siehe auch die Seite des Aussteifungssets. 2) Sie können mit Winkelstahl eine Einfassung an den Kopf anbringen. Das geht auch nachträglich. Grafiken zu diesen beiden Lösungen finden Sie unter konstruktive Lösungen
Die Oberseite des Innenrohres ist da, wo die äußere Falz (oder auch die "Nut") ist. Die Unterseite ist da, wo die innere Falz (oder auch die "Feder") ist. Wenn also die äußere Falz nach oben zeigt, ist Ihre Rohrsäule richtig eingebaut.
Fragen zum System / Schornstein: Wenn Sie einen 20cm oder 18cm Schamottezug benötigen bietet sich der 20/12AL an. Dieser hat einen 20cm oder 18cm Zug mit Schamotterohr und Dämmung und einen leeren Schacht mit 23 cm Durchmesser für die Aufnahme einer Abgasleitung. Der leere Schacht erfüllt die F90. Nein, denn durch die Schrägführung werden zusätzliche offene Fugen in das System eingebracht. Durch diese Fugen kann das Kondensat die Rohrsäule verlassen und Durchfeuchtungsschäden anrichten. An schräggeführten Schornsteinen des Typs MDS / FUMDS dürfen deshalb nur Heizgeräte betrieben werden, bei denen keine Feuchteunempfindlichkeit des Schornsteins erforderlich ist. Die sogenannte F90 ist eine Vorschrift, die die Feuerfestigkeit von Schächten regelt. Wenn ein Schacht die F90 erfüllt, dann heißt das, daß dieser Schacht mindestens 90 Minuten standsicher sein muß bei Feuereinwirkung von außen. Entsprechend ist die F30 zu bewerten: 30 Minuten Feuerfestigkeit. - Nach DIN 18160 Teil 1 müssen zwischen Schornstein und großflächig angrenzende brennbare Bauteile mindestens 5 cm einhalten.Der Zwischenraum muß dauernd gut belüftet sein. Das gilt nicht für Tapeten. Es sind beide dreischalige Systeme, also mit Mantelstein, Dämmschalen und Schamotteinnenrohr. Der Unterschied liegt einzig und alleine im Konsolzylinder. Da das MDS-System nicht feuchteunempfindlich ist, hat es keinen Konsolzylinder. Das FUMDS-System hat einen solchen. Das FUMDS-System ist feuchteunempfindlich. Fertigköpfe:
Ein Beispiel: Wenn Sie einen Schornstein mit Außenmaß von 42 cm haben, müssen Sie 2*3cm dazu addieren für die Dämmung. Das macht dann 48cm. Ein Kopf mit 50 cm Außenmaß würde hier nicht passen, da die Schieferstrukturplatten selbst ca. 15mm stark sind. Hier müsste dann ein Kopf mit 60 cm Außenmaß gewählt werden. Abdeckplatten:
Bei einem Fertigkopf in Glatt/Farbig oder Ziegelmuster nimmt man am besten eine Wasserwaage und legt sie am Schornstein an. Jetzt mißt man an der Wasserwaage senkrecht nach unten auf die Dachhaut. Von diesem Maß zieht man 2 cm ab. Diese Vorgehensweise stellt sicher, daß Sie in 5 cm Abstand zum Schornstein die Maße ermitteln. (Die meisten Wasserwaagen sind 5 cm breit). Auf diese Weise messen Sie das Fertigmaß. Wir können natürlich auch mit dem Rohmaß (direkt am Mantelstein gemessen) arbeiten, wir müssen dann jedoch rechnerisch das Fertigmaß ermitteln. Die Praxis hat gezeigt, daß es mit Rohmassen immer wieder zu Unstimmigkeiten kommt. Um Probleme zu vermeiden bitten wir deshalb um die Angabe des Fertigmaßes. Dieser Schornstein (Rauchzug) ist ein einschaliger Schornstein und wird gemäß DIN 18150 gefertigt. Er benötigt deshalb keine gesonderte Zulassung. Schornsteine benötigen nur dann eine Zulassung, wenn sie Eigenschaften haben, die nicht in einer Norm festgelegt wurden oder von der Norm abweichen. Diese Frage taucht sehr oft auf. In der Zulassung steht wörtlich folgender Text: "An die Schornsteine dürfen nur Feuerstätten, die in aller Regel keine Abgase mit höheren Temperaturen als 400°C und keine Abgase mit brennbaren (ausgenommen Ruß) oder explosionsfähigen Stoffen erzeugen, angeschlossen werden." Das heißt im Klartext: Gas, Öl und feste Brennstoffe bis 400°C Abgastemperatur sind möglich. Bitte benutzen Sie diese Diagramme nur zur Schätzung, da diese mit bestimmten Ausgangswerten erstellt wurden und deshalb nicht in jedem Fall ein genaues Ergebnis liefern. Für eine genaue Bemessung bieten wir Ihnen unseren Berechnungsservice an. Einen Fragebogen zur Anforderung einer Berechnung finden Sie hier auf unseren Infoseiten. Die Berechnung wird kostenlos ausgeführt. Sie dürfen einen Schornstein höchstens 5 m ohne seitliche Abstützung aufbauen. Bei größeren Höhen müssen mindestens alle 5 m eine Abstützung gegen seitliches Ausweichen erfolgen. (DIN 18160 Teil1)
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