Ab 01.01.22 gelten neue Ableitbedingungen

Ab dem 01. Januar 2022 gelten neue Regeln für die Höhe über Dach!

Der Bundesrat hat am 17.09.2021 neue Ableitbedingungen für die Lage der Schornsteinmündung für Schornsteine für feste Brennstoffe beschlossen. Mit der Überarbeitung der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung BImSchV werden die Anforderungen an die Lage des Schornsteins geändert. Sie tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

  • Die neuen Regeln gelten nur für Schornsteine für feste Brennstoffe wie z.B. Holz, Holzpellets oder Kohle. 
  • Sie gelten für Feuerungsanlagen die nach dem 31.12.2021 errichtet werden.

Näheres dazu unter https://www.schreyer-schornstein.de/planung/hoehe-ueber-dachflaeche/

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