Das System UMDS erlaubt eine Mehrfachbelegung des Schornsteinzuges. Bis zu 3 Feuerstätten können an einen Zug angeschlossen werden. Dadurch ergeben sich einige Faktoren die bedacht werden müssen. U. a. muss sicher gestellt sein, dass jede einzelne Feuerstätte für sich funktioniert, aber auch alle zusammen. Eine Mehrfachbelegung kann Kosten sparen, es schränkt die Wahl der Feuerstätten aber auch ein. Wir empfehlen dringend, eine Anlage vor der Errichtung berechnen zu lassen, unser technischer Service übernimmt die Berechnung gerne kostenfrei für Sie. Im Ergebnis umfangreicher Prüfungen (Bericht Nr.A-1970-00/12) wurden die folgenden Voraussetzungen ermittelt, die eine Mehrfachbelegung ermöglichen:
- Belegung bis max. 3 Feuerstätten für feste Brennstoffe
- Alle Feuerstätten müssen für den raumluftunabhängigen Betrieb zugelassen sein (Zulassung DiBt /Zertifikat)
- Keine Feuerstätte hat mehr als 10 KW Leistung
- Alle Feuerstätten befinden sich innerhalb einer Nutzungseinheit
- Pro Etage wird nur 1 Feuerstätte angeschlossen (Abstand der Anschlüsse 2,5m (geprüft), mind.1,5m erforderlich
- Die wirksame Schornsteinhöhe (Anschluss der obersten Feuerstätte bis zur Mündung) muss mindestens 4,0m betragen, darunter geht es nicht.
- Die Verbindungsstücke haben 1 Bogen 90°, eine wirksame Höhe bis 0,5m und eine gestreckte Länge von max. 1,5m
- Die Verbrennungsluftleitungen haben einen Querschnitt von mind. 125mm und eine max. Länge von 1,0m
- Im Sockelbereich wird eine Überströmöffnung von 30cm2 angeordnet
- Die Bemessung des Schornsteins erfolgt durch den Hersteller