Schornsteinhöhe über Dach berechnen

Mit unserem Onlinetool können Sie die Schornsteinhöhe über Dach nach BImschV und VDI 37881 kostenlos berechnen.

Seit dem 1. Januar 2022 sind neue Ableitbedingungen für Abgase in Kraft getreten.
Sie gelten bei allen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Pellets, Stückholz, Hackschnitzel, Kohle etc.), die nach dem 31.12.2021 errichtet werden (es gilt der Zeitpunkt der Errichtung und nicht der Zeitpunkt der Inbetriebnahme).  

Die notwendige Höhe über Dach ist abhängig vom Abstand zum Dachfirst. Unser Planungstool berechnet die erforderliche Schornsteinlänge über Dach aus wenigen Parametern

Für die Ermittlung der Schornsteinhöhe gibt es zwei Vorschriften:

  1. Höhenberechnung nach BImSchV §19  
  2. Höhenermittlung gemäß VDI 3781 Blatt 4  

Können beide angewandt werden darf das vorteilhaftere Ergebnis genommen werden. Beide Berechnungsarten werden daher in unserem Planungstool angewandt und liefern das für die Planung optimale Ergebnis. 

NEU: Schreyer Planungstool Schornsteinhöhe über Dach
Berechnung nach VDI 3781 Blatt 4 und 1. BImschV §19

Mit unserem Onlinetool können Sie die Schornsteinhöhe über Dach nach BImschV und VDI 37881 kostenlos berechnen.

VDI Berechnung Satteldach
VDI Berechnung Satteldach
VDI Berechnung Walmdach
VDI Berechnung Pultdach
VDI Berechnung Mansarddach
VDI Berechnung Flachdach

 

Klicken Sie auf ein Bild um zum Rechner zu kommen!
 

Es sind 2 Vorschriften für die Ermittlung der Höhe in Kraft:

 

– Höhenermittlung nach BImSchV §19 

Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen,

  • dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah angeordnet ist und
  • den First um mindestens 40 Zentimeter überragt.

 Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn

  • ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe und
  • ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.

Für Schornsteine, die nicht mehr als 40 cm vom First entfernt sind, bleibt die bisherige Regelung mit einer Länge von „40 cm über First“ unverändert.
Dies ist unsere klare Empfehlung: Planen Sie den Schornstein am Besten am First oder max. 40 cm davon entfernt ein, das ergibt die geringste Höhe über Dach.

Sie finden den Text der 1. BImschV hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/index.html

– Höhenermittlung gemäß VDI 3781 Blatt 4:

Die Berechnung nach VDI 3781‐4 Abs. 6.2.1. für das Einzelgebäude ermöglicht es auch Schornsteine zu betrachten, die nicht firstnah angeordnet sind.
Die Richtline darf alternativ zu den Regeln nach BImSchV § 19 Satz 1 bis 3 verwendet werden und liefert häufig vorteilhaftere Ergebnisse.
Die Ergebnisse sind genauer, aber aufwändiger, da die aus Strömungsversuchen gewonnenen Resultate hier in ein Rechenmodell übertragen wurden. Um die Berechnung für Sie leichter zu machen bieten wir unser Onlinetool zur Berechnung an, welches Sie oben auf der Seite finden.

Die Umsetzung der neuen Ableitbedingungen bedeutet in der Praxis, dass die Austrittsöffnungen der Schornsteine für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe möglichst nahe am First angeordnet sein sollten. Dies ist bei der Planung eines neuen Gebäudes mit einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe unbedingt zu beachten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die maximale Höhe des Schornsteins über Dach bzw. oberhalb der obersten Befestigung aus statischen und baurechtlichen Gründen nach der DIN V 18160-1 auf 3,30 m begrenzt ist. Bei einer Überschreitung dieses Längenmaßes sprechen Sie bitte unsere technische Abteilung an.

Die VDI Richtlinie ist leider nicht öffentlich verfügbar, man kann Sie aber beim Beuth Verlag kaufen.


Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger

Das Planungstool ersetzt nicht die vorab nötige Abstimmung mit dem örtlichen Bezirksschornsteinfegermeister. Es berücksichtigt nicht die Lage der umliegenden Gebäude sowie eine etwaige Hanglage des Gebäudes. Diese beiden Faktoren können je nach Lage des Gebäudes zur Ermittlung der notwendigen Höhe über Dach mitentscheidende Faktoren sein. Legen Sie ihm daher unbedingt vorab Ihre Planung und die Ergebnisse der Berechnung vor.

Ausnahmeregelung bei der Neuerrichtung einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe in einem Bestandsgebäude

Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, gelten auch die bisherigen Ableitbedingungen aus der 1. BImSchV vom 26. Januar 2010 weiter, wenn die Umsetzung der neuen Ableitbedingungen im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Über die Anwendung dieser Ausnahmeregelung entscheidet der zuständige Bezirks-Schornsteinfeger. Bisher sind die Kriterien zur Anwendung dieser Ausnahmeregelung noch nicht definiert. Es ist davon auszugehen, dass über Bekanntmachungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz LAI kurzfristig Kriterien veröffentlicht werden. Wir werden das hier dann aktualisieren.

  • Die neuen Regeln gelten nur für Schornsteine für feste Brennstoffe wie z.B. Holz, Holzpellets oder Kohle. 
  • Sie gelten für Feuerungsanlagen die nach dem 31.12.2021 errichtet werden.

 


Weiterhin sind Abstände zu Fenster und Türen einzuhalten:

Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins bei einer Gesamtwärmeleistung der Feuerungsanlage

  1. bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 1 Meter überragt,
  2. von mehr als 50 bis 100 Kilowatt in einem Umkreis von 17 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 2 Meter überragt,
  3. von mehr als 100 bis 150 Kilowatt in einem Umkreis von 19 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 3 Meter überragt,
  4. von mehr als 150 bis 200 Kilowatt in einem Umkreis von 21 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 3 Meter überragt oder
  5. von mehr als 200 Kilowatt die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen in demjenigen Umkreis um diejenigen Mindesthöhen überragt, die in Tabelle 3 auf Seite 32 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) vorgegeben sind. 

Können mit der Ausführung des Schornsteins nach den Sätzen 1 bis 5 schädliche Umwelteinwirkungen nicht verhindert werden, muss der Schornstein gemäß der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) unter Berücksichtigung der vorgelagerten Bebauung und der Hanglage ausgeführt werden. 

Das Landesbaurecht ist zu beachten, in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland gibt es darüber hinaus weitere Anforderungen.

 


Regeln für Abgasanlagen für Gas/Ölfeuerstätten:

Dächer mit einer Neigung von kleiner oder gleich 20°, Flachdächer

Die Mündung muss den First um mindestens 40 cm überragen oder mindestens 1 m von der Dachfläche entfernt sein (lotrecht gemessen!).
Beim Flachdach gilt: Die Mündung muss die Attika um 1 m überragen:

Dächer mit einer Neigung von mehr als 20°:
Haus_40grad_kl

Mindestabstand 40 cm über First -oder- 230 cm horizontaler Abstand zum Dach

Allgemein gilt auch:
haus_allgemein_kl

Unabhängig von der Dachneigung gilt für Mündungen von Feuerungsanlagen bis 50 kW Gesamtwärmeleistung folgendes zusätzlich:

Lüftungsöffnungen, Fenster (auch Dachflächenfenster!) oder Gauben im Umkreis von 15 m um die Schornsteinmündung müssen von der Mündung um mindestens 1 m überragt werden. Die Abstände gelten auch für Öffnungen benachbarter Gebäude! Dieser Abstand von 15 m vergrößert sich pro angefangene weitere 50 KW um jeweils 2 m bis auf maximal 40 m.

Dächer mit Brüstung / Attika:

Der Schornstein muss die Brüstung um mindestens 100 cm überragen.

 

Diese Regelungen führt in manchen Fällen zu großen Schornsteinhöhen, bitte beachten Sie dazu die maximal erlaubten freistehenden Höhen der Systeme. Sollten Sie mehr als die dort eingetragene Höhe benötigen kann das durch Einbau eines Aussteifungs-Sets erreicht werden, die maximale Höhe erhöht sich dadurch auf 3,30 m.

Maximale Höhe über Dach ohne Aussteifung

Für die maximale Höhe des Schornstein über Dach gibt es statische Berechnungen. Daraus ergaben sich je nach Schornsteintyp verschiedene erlaubte Höhen die wir in einer Tabelle zusammengefasst haben. Die Tabelle können Sie hier laden:

Wenn der Schornstein höher als in den obenstehenden Tabellen und bis zu 2,00 m bzw. 3,30 m über Dach stehen soll gibt es zwei Lösungen:

  1. Der Aufbau mit unserem Aussteifungsset im Mantelstein. Dazu werden in den offenen Eckzellen der Mantelsteine Bewehrungsstäbe und mit Beton vergossen. Der Stahl muss dabei von der vorletzten Einspannebene bis zur Mündung geführt werden. Diese Variante ist nachträglich nicht möglich und muss im Baufortschritt eingebaut werden.
    Maximale Höhe je nach Typ des Aussteifungssets: 2,00 oder 3,30 m

    Download: Versetzanleitung Aussteifungssset
  2. Die Einfassung des Schornsteins mit einer Winkelstahleinfassung. Dazu wird an allen 4 Ecken Winkelstahl gesetzt und diese alle 100 cm mit Querstreben verbunden. Auch hier muss die Einfassung von der vorletzten Einspannebene bis zur Mündung angebracht werden. Diese Variante eignet sich auch zur nachträglichen Anwendung. Maximale Höhe dann: 3,30 m
    Download: Versetzanleitung Winkelstahleinfassung

 

 

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